Langsam gesprochene Nachrichten

01.02.2025 – Langsam Gesprochene Nachrichten

Trainiere dein Hörverstehen mit den Nachrichten der DW von Samstag – als Text und als verständlich gesprochene Audio-Datei.

Keine Mehrheit für Asyl-Gesetz der Union im Bundestag

Das von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz und seiner Fraktion zur Abstimmung gestellte Gesetz zur Verschärfung der Migrationspolitik ist gescheitert. Die Vorlage erhielt in zweiter Lesung im Bundestag keine Mehrheit. 349 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung gegen die weitere Befassung des Parlaments mit dem Gesetz. 338 sprachen sich dafür aus, fünf weitere enthielten sich. Damit entfiel die eigentlich von der Union geplante Schlussabstimmung. CDU und CSU wollten unter anderem den Familiennachzug zu Personen mit sogenanntem subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden. Merz stand seit Tagen in der Kritik, weil er in Kauf genommen hatte, dass das Gesetz mit Unterstützung der in Teilen rechtsextremistischen Alternative für Deutschland (AfD) verabschiedet wird. Vor der Abstimmung hatte die Fraktion der AfD der Union ihre Zustimmung signalisiert.
 

Rechtskonservative führen Koalition in Belgien an

Mehr als sieben Monate nach der Parlamentswahl in Belgien haben sich fünf Parteien unter Führung der rechtskonservativen N-VA auf eine Regierungskoalition geeinigt. Regierungschef soll der N-VA-Vorsitzende Bart De Wever werden. Der 54-Jährige war bislang Bürgermeister der Hafenstadt Antwerpen. Seine flämischen Nationalisten hatten die Wahl im Juni gewonnen, gefolgt von der radikal rechten Partei Vlaams Belang, die die Opposition anführen wird. An der Koalition beteiligen sich die liberale MR und die zentristische Partei Die Engagierten aus der französischsprachigen Wallonie sowie Christdemokraten und Sozialdemokraten aus dem niederländischsprachigen Flandern. Ziel des Bündnisses ist unter anderem ein Abbau der großen Schuldenlast. Erwartet werden drastische Reformen mit Einschnitten in den Sozialstaat.
 

Italiens Justiz stoppt erneut „Albanien-Modell“

Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat auch im dritten Versuch, eine Gruppe von Mittelmeer-Flüchtlingen von der Einreise abzuhalten, eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in Rom entschied, dass die 43 Männer freigelassen und nach Italien geholt werden müssen. Die Migranten aus Bangladesch, Ägypten, Gambia und der Elfenbeinküste waren diese Woche von einem Schiff der italienischen Marine aufgenommen und dann nach Albanien gebracht worden. Dort hat die rechtsgerichtete Regierung zwei Lager errichten lassen, in denen italienische Beamte im Schnellverfahren über Asylanträge entscheiden sollen. Der Europäische Gerichtshof will im Februar ein Grundsatzurteil dazu bekanntgeben.
 

Gericht: Russische Wehrdienstpflichtige haben Schutzanspruch

Russische Männer in Deutschland haben laut zwei Gerichtsurteilen Anspruch auf sogenannten subsidiären Schutz, wenn sie einen Einsatz im Krieg gegen die Ukraine befürchten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Kläger waren zwei russische Männer im wehrpflichtigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten. Subsidiärer Schutz greift, wenn Menschen weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden kann und ihnen trotzdem im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Beide Männer hatten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Anträge gestellt. Die Behörde lehnte die Anträge jedoch ab, woraufhin die beiden Russen klagten. Gegen die Urteile können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
 

29 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 29 Parteien teilnehmen. Dies teilte die Bundeswahlleiterin in Wiesbaden mit. Zehn der Parteien treten demnach bundesweit an, die anderen werden nicht in allen Ländern auf den Stimmzetteln stehen. SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler, Volt, MLPD, Bündnis Deutschland und BSW sind in allen 16 Ländern mit Landeslisten vertreten. Die CDU tritt nicht im Freistaat Bayern an, die CSU hingegen nur in Bayern. In einem ersten Schritt waren zunächst 41 Parteien für eine mögliche Teilnahme an der Wahl formal anerkannt worden. Parteien, die nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, mussten Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies.
 

EZB trifft Vorauswahl für Motive auf Euroscheinen

Berühmte Europäer wie Leonardo da Vinci, Ludwig van Beethoven oder Marie Curie könnten in einigen Jahren die Euro-Scheine schmücken. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat mögliche Motive für die Neugestaltung der Banknoten präsentiert. Neben dem Schwerpunkt „Europäische Kultur“ wurde auch eine Auswahl mit Motiven zum Thema Vögel und Flüsse vorgelegt. Dazu zählen ein Eisvogel vor einem Wasserfall oder ein Weißstorch, der über ein Flusstal fliegt. Als nächste Etappe wird die EZB nun eine Jury einsetzen und einen Wettbewerb für Designerinnen und Designer aus der EU veranstalten. 2026 will die Zentralbank die vorausgewählten Entwürfe der Öffentlichkeit präsentieren und abschließend über die Gestaltung der Geldscheine entscheiden. Die Pläne zur Neugestaltung hatte die EZB 2021 bekanntgegeben. Die neuen Scheine sollen nicht nur sicherer, sondern auch umweltfreundlicher werden.