Das Knöllchen
Falschparker aufgepasst! Das Wort Knöllchen klingt zwar witzig, aber wer eins bekommt, dem ist meist nicht zum Lachen zumute.
„Schon wieder kein Parkplatz frei? Ach egal, ich stell mich kurz hier an die Seite und spring eben beim Bäcker rein.“ Zurück am Auto, zack, ein Knöllchen – oder auf Hochdeutsch: ein Strafzettel – unter dem Scheibenwischer! Falschparken ist ganz schön einfach in Deutschland, denn ein Grund für ein Knöllchen ist schnell gefunden: fehlender Parkschein, zu lange stehen geblieben, im Halteverbot geparkt, auf dem Behindertenparkplatz, auf dem Radweg, gegen die Fahrtrichtung und, und, und. Daher gibt es auch einen ausführlichen Bußgeldkatalog, der für verschiedene Arten des Falschparkens eine andere Höhe der Strafe vorsieht. Aber woher stammt nun der Ausdruck Knöllchen? Vermutlich kommt er vom rheinischen Ausdruck „Protoköllchen“, also einer Verkleinerungsform von „Protokoll“, das angefertigt werden muss, wenn ein Bußgeld verhängt wird. Das Ganze wurde dann scherzhaft mit dem Wort „Knolle“ verbunden – umgangssprachlich so viel wie „Klumpen“ –, und geboren war das Knöllchen.