Wiederholung: der Genitiv
Max schreibt die Namen der Gerichte auf, die verrückte Namen haben.
Das Deutsche hat vier Fälle: Nominativ, Akkusativ, Dativ und Genitiv. Mit dem Genitiv kann man Besitz oder Zugehörigkeit ausdrücken.
Man kann ein Nomen durch ein weiteres Nomen im Genitiv, das Genitivattribut, ergänzen. Das Genitivattribut drückt aus, wem oder wozu etwas gehört.
Nomen als Genitivattribute
Wenn das Genitivattribut kein Name ist, steht es in der Regel hinter dem Bezugswort.
Beispiele:
Das Lieblingsgericht des Kochs ist „Tote Oma“.
Das Restaurant bietet viele Spezialitäten der Region.
Der Name des Gerichts „Kalter Hund“ ist ein bisschen verrückt.
Tarek stellt die Rezepte der Gerichte ins Internet.
Im Genitiv verändert sich der Artikel des Nomens. Außerdem haben die meisten maskulinen und neutralen Nomen die Endung -s oder -es.
Nomen, die auf einem s-Laut (-s, -ß, -z oder -x) enden, bilden den Genitiv mit der Endung -es.
Bei Nomen, die nur eine Silbe haben, sind oft beide Endungen möglich.
Beispiel:
„Kölsch“ ist der Name eines Bier(e)s, das in Köln viel getrunken wird.
Feminine Nomen und Pluralformen erhalten keine Endung.
Deklination im Genitiv:
Genitiv | |
maskulin | des/eines Kochs |
feminin | der/einer Region |
neutral | des/eines Gerichts |
Plural | der Gerichte* |
* Dativ statt Genitiv
Du weißt, dass es im Plural keinen unbestimmten Artikel gibt. Ein Genitivattribut braucht aber einen Artikel oder ein Adjektiv als Begleiter. Wenn es keinen Begleiter hat, verwendet man den Dativ.
Nomen mit Artikel: Genitiv
Tarek stellt die Rezepte der Gerichte ins Internet.
Nomen ohne Artikel: von + Dativ
Im Internet gibt es viele Rezepte von Gerichten aus Deutschland.
In der gesprochenen Sprache verwendet man oft auch von + Dativ.
Genitiv:
Der Name des Gerichts ist ein bisschen verrückt.
von + Dativ:
Der Name von dem Gericht ist ein bisschen verrückt.