Die gesetzliche Krankenversicherung ist als Teil der Sozialversicherung in Deutschland gesetzlich geregelt und für die meisten Arbeitnehmer/innen Pflicht. Mit deiner Mitgliedschaft in einer der frei wählbaren Krankenkassen bezahlst du monatliche Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Du erhältst eine Krankenversicherungskarte, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für deine medizinische Behandlung. Besonders beim Zahnarzt musst du inzwischen jedoch für spezielle Behandlungen zuzahlen.
Zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es noch das private Modell. Die private Krankenversicherung steht Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 4.800 Euro, Beamten, Selbstständigen und Studierenden offen. Ihr Bezahlmodell hängt vom gewählten Tarif ab und ist teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Dafür bekommt man aber bessere Leistungen.
Bei Asylbewerber/innen wird zunächst bei einer sogenannten Erstuntersuchung festgestellt, ob sie an einer übertragbaren Krankheit leiden. Akute Krankheiten und Schmerzen werden sofort behandelt. Erst nach 15 Monaten bekommen Asylbewerber den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie gesetzlich Versicherte. Sie erhalten dann eine elektronische Gesundheitskarte. Allerdings müssen sie zwischen ein und zwei Prozent ihrer Sozialgelder für die Leistungen der Krankenkasse abgeben.