In Deutschland können politisch, religiös oder ethnisch verfolgte Menschen Asyl beantragen. Wird ihr Antrag anerkannt, erhalten sie zunächst ein Aufenthaltsrecht für ein bis drei Jahre. Dies ist mit verschiedenen Rechten verbunden, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte dürfen zum Beispiel in eine geeignete Wohnung umziehen und auch innerhalb des Bundeslandes den Ort wechseln. In ein anderes Bundesland dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ziehen, etwa wenn sie dort ein Jobangebot oder einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommen.
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte dürfen kostenfrei an sogenannten Integrationskursen teilnehmen. Hier lernen sie intensiv Deutsch bis zu einem Niveau von B1.
Wie jeder Deutsche haben anerkannte Flüchtlinge auch Anspruch auf eine Krankenversicherung. Wenn sie noch keine Arbeit haben, übernimmt der Staat die Kosten. Auch Sozialleistungen bekommen sie in diesem Fall vom Jobcenter. Dieses hilft auch bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz.
Nicht zuletzt können Geflüchtete einen speziellen Reisepass bei den deutschen Behörden beantragen, mit dem sie in bestimmte Länder reisen können.