Nachrichten für Lehrkräfte

Neue Rechtschreibregeln für Fremdwörter

Selbst für Falschnachrichten gibt es nun eine verbindliche Schreibweise: Wer sich an die Rechtschreibung halten will, für den sind es „gefakte“ Nachrichten. Das Regelwerk lässt aber Ausnahmen zu – auch in anderen Fällen.

Ein Füller auf Wörterbucheinträgen zum Wortfeld „Rechtschreibung“ (Quelle: Bilderbox/CHROMORANGE/picture alliance)

Für Schulen und Verwaltungen in allen deutschsprachigen Ländern gilt seit dem 1. Juli ein neues Regelwerk der Rechtschreibung. Die zuständigen staatlichen Stellen haben einem entsprechenden Vorschlag des Rats für deutsche Rechtschreibung zugestimmt, wie der Ratsvorsitzende Josef Lange letzte Woche in Mannheim mitteilte. Die Neufassung regelt unter anderem Wörter aus dem Englischen wie „faken“ und „timen“. Ihre Flexionsendungen werden meist an die deutsche Laut-Buchstaben-Zuordnung angepasst.


Das bedeutet: Falschnachrichten sind „gefakte“ Nachrichten. Wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt gesendet werden, sind es „getimte“ Berichte. Und wenn jemand im Internet eine positive Bewertung dazu abgibt, handelt es sich um „gelikte“ Beiträge. Im unflektierten Partizip II ist neben der deutschen aber auch die englische Endung -ed zulässig: Die Nachricht ist „gefakt“/„gefaked“ oder „getimt“/„getimed“ oder „gelikt“/„geliked“.

Vereinfachte Zeichensetzung und Positionierung zu Gender-Sonderzeichen 

Im aktualisierten Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wurde außerdem das Kapitel zur Zeichensetzung vereinfacht und gestrafft. Dadurch kam es an einer Stelle zu einer Regeländerung: Satzwertige Infinitivgruppen („erweiterter Infinitiv mit zu“) werden jetzt verbindlich durch ein Komma abgetrennt. Dies gilt zum Beispiel für den Satz „Der Minister hat bedauert, das Kabinett nicht überzeugen zu können.“ Bisher konnte in solchen Sätzen das Komma optional gesetzt werden.


Im Kapitel zur Zeichensetzung wird unter anderem auch auf die Nutzung von Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich oder Sternchen zur Kennzeichnung von Geschlechtsidentitäten im Wortinneren eingegangen. Dazu heißt es: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.“ Die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar und die Entwicklung des Gesamtbereichs müsse weiter beobachtet werden. Der Rat erläuterte seine Position zu diesem Thema bereits im Dezember 2023. Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigten die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten, hieß es in der Begründung. 


Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat 41 Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa. Seit 2004 ist er das für die deutsche Rechtschreibung maßgebliche Gremium.


io (KNA)