Wenn du einmal krank bist …

Ein Mann in einem Büro, der sich die Nase mit einem Taschentuch putzt.
null iStockphoto

Jeder wird einmal krank. Aber wie musst du dich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Deutschland verhalten, wenn es dir nicht gut geht und du nicht zur Arbeit gehen kannst? Auf jeden Fall musst du sofort am ersten Krankheitstag in der Firma anrufen oder eine E-Mail schreiben und dich krankmelden – nicht später als zu deinem normalen Arbeitsbeginn. Du musst auch angeben, wie lange du vermutlich nicht zur Arbeit kommen kannst. Natürlich kann das auch eine andere Person für dich machen. Ein ärztliches Attest brauchst du in der Regel nur dann, wenn du länger als drei Tage krank bist. Das musst du dann in deiner Firma abgeben. Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die ein Attest schon am ersten Krankheitstag fordern.

Dein Gehalt bekommst du im Krankheitsfall ganz normal ausbezahlt, bis zu sechs Wochen lang. Wenn du noch länger krank bist, zahlt dir deine Krankenkasse ab der siebten Woche ein Krankengeld. Die Höhe hängt von deinem Einkommen ab. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts. Es wird bis zu 78 Wochen gezahlt.

Wenn du sehr oft und sehr lange krank bist, kann es sein, dass du mit deinem Arbeitgeber Probleme bekommst und unter Umständen deine Arbeit verlierst – so wie Selmas Vater. Das ist rechtlich möglich.