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NSU-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Zschäpe

Die Mitglieder des rechtsextremen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ töteten zehn Menschen. Zwei der Terroristen sind inzwischen tot. Die dritte, Beate Zschäpe, wurde jetzt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Sie nannten sich „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU): Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Mehrere Bombenanschläge und zehn Morde haben die rechtsextremen Terroristen in den Jahren 2000 bis 2007 verübt. Ihre Opfer waren neun Menschen ausländischer Herkunft und eine deutsche Polizistin.

Lange Zeit verfolgte die Polizei falsche Spuren. Die Ermittler glaubten, dass die Täter aus dem Umfeld der Opfer stammten – sogar die Angehörigen wurden verdächtigt. Erst im Jahr 2011 wurde der NSU entdeckt, als Mundlos und Böhnhardt nach einem erfolglosen Banküberfall Selbstmord begingen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an und floh. Zwei Tage später stellte sie sich der Polizei.

Am 11. Juli 2018 wurde im Prozess gegen Beate Zschäpe das Urteil gesprochen. Das Gericht in München verurteilte sie zu einer lebenslangen Haftstrafe. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren fast unmöglich macht. Weitere Mittäter wurden zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt.

Auch nach dem Urteil sind noch viele Fragen offen: Warum hat die Polizei nicht nach rechtsextremen Tätern gesucht? Gab es weitere Mittäter, die immer noch auf freiem Fuß sind? Die Familien der Opfer sind enttäuscht, weil sie keine Antworten auf diese Fragen bekommen haben. Gamze Kubaşık, deren Vater vom NSU getötet wurde, meint: „Wir werden wahrscheinlich nie zur Ruhe kommen.“

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