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Streit über Werbeverbot für Abtreibungen

In Deutschland dürfen Ärzte keine Werbung für Abtreibungen machen. Doch wo hört Information auf und wo fängt Werbung an? Darüber wird schon lange gestritten. Auch die Politik sucht nach Antworten.

Die Ärztin Kristina Hänel informierte auf ihrer Internetseite darüber, dass sie in ihrer Praxis Abtreibungen vornimmt. Sie bot auch eine Datei mit Informationen zum Download an. Ein Gericht verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe. Denn nach dem Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs ist es Ärzten in Deutschland verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass sie auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Durch das Urteil ist in Deutschland die Diskussion über dieses Gesetz wieder lauter geworden. Seit Jahren schon wird über das Informations- und Werbeverbot gestritten. Kritiker halten es für eine Entmündigung von Frauen in Notsituationen. Befürworter sagen hingegen, dass man nur mit dem Verbot einen Markt für Schwangerschaftsabbrüche verhindern kann.

Auch Politiker aller Parteien diskutieren seit Monaten über das Thema. In der Union wollen viele den Paragrafen behalten und gleichzeitig die Informationen für Frauen verbessern – etwa durch Listen von Ärzten, die Abtreibungen vornehmen. Der Koalitionspartner SPD will den Paragrafen ganz abschaffen. Das hatte er bereits Anfang 2018 vorgeschlagen. Seitdem versucht die SPD, mit der Union einen Kompromiss zu finden – bisher ohne Erfolg.

Auch die FDP fordert die Abschaffung des Paragrafen. Für den FDP-Vorsitzenden Christian Lindner ist es vor allem wichtig, „Mediziner zu entkriminalisieren“. Mit den Stimmen der SPD, FDP, der Linken und der Grünen gäbe es sogar eine Mehrheit im Parlament – allerdings riskiert die SPD dann einen großen Streit mit ihrem Koalitionspartner CDU/CSU.

Ein Gericht verurteilte die Ärztin Kristina Hänel, weil sie …

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