Der Gummiparagraf
Gummibärchen, Gummibänder und Gummiparagrafen haben eines gemeinsam: Sie sind flexibel.
„Das kann man so oder so auslegen!“, sagt der Anwalt. „Das ist ein Gummiparagraf.“ Juristische Begriffe können kompliziert sein. Doch der Gummiparagraf gehört nicht dazu. Man stelle sich ein Gummibärchen vor. Man kann es in die eine Richtung ziehen und in die andere. Oder ein Gummiband. Es ist dehnbar. Und so verhält es sich auch mit dem Gummiparagrafen: Er ist flexibel. Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes oder eines Vertrages. Jeder Paragraf wird durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet – § –, dahinter kommt dann eine Zahl. Ist ein Paragraf allerdings so allgemein formuliert, dass er unterschiedlich interpretiert werden kann, spricht der Volksmund von einem Gummiparagrafen. Ein guter Anwalt nutzt das sicherlich zum Vorteil seines Mandanten und zieht den Paragrafen – bildlich gesehen – genau in die richtige Richtung.