Wort der Woche

Der Kleckerbetrag

Kleckern kann man mit Essen und Getränken, aber auch mit Geld. Und dafür muss man nicht mal reich sein.

Frau Meier hat Ärger mit ihrem Vermieter. Sie erzählt ihrer Nachbarin: „Der Vermieter hat mir 3,30 Euro zu viel für den Gärtner berechnet. Jetzt ziehe ich vor Gericht!“ Die Nachbarin versteht das nicht. „So viel Ärger für so einen Kleckerbetrag!!“ Das Verb „kleckern“ bedeutet eigentlich „mit einer tropfenden Flüssigkeit kleine Flecken machen“ oder „eine Flüssigkeit in kleinen Mengen verschütten“. Kinder kleckern zum Beispiel gerne beim Essen oder Trinken. Das Verb wird aber auch in übertragener Bedeutung gebraucht, wenn jemand nur geringe Mengen von etwas benutzt. Ein Kleckerbetrag ist also eine kleine Summe Geld, daher kaum der Rede wert. Doch aufgepasst: Ein Kleckerbetrag hier gezahlt, einer da. Da kann am Ende eines Monats ganz schnell ganz viel Geld zusammengekommen sein.