Der Lauschangriff
Wer an der Wand lauscht, hört manchmal nichts Gutes. Eigentlich ist aber genau das der Sinn des des Lauschangriffs.
Andere Menschen zu belauschen – ihnen also heimlich zuzuhören – gilt als extrem unhöflich. Das sah 1995 auch die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger so und trat von ihrem Amt zurück, als sich ihre eigene Partei für den sogenannten "Großen Lauschangriff" aussprach. Was im Volksmund als Lauschen bezeichnet wurde, heißt in bestem Amtsdeutsch "akustische Wohnraumüberwachung" und soll die Aufklärung organisierter Verbrechen erleichtern. Man unterscheidet zwischen dem Großen und dem Kleinen Lauschangriff: Beim Großen Lauschen hört der Staat auch in der Privatwohnung mit, beim Kleinen Lauschen nur in der Öffentlichkeit und in Büroräumen. War er früher verboten, ist der "Große Lauschangriff“ seit 2004 in Deutschland erlaubt – Höflichkeit hin oder her.