Wort der Woche

Der Winkeladvokat

Als Winkeladvokaten bezeichnete man früher Menschen, die ohne Anwalt zu sein, rechtliche Beratung anboten. Heute möchte allerdings niemand mehr von einem Winkeladvokaten beraten werden.

Advokat ist ein veraltetes Wort für Anwalt. Die Bezeichnung Winkeladvokat soll darauf zurückgehen, dass Rechtsberater ohne Anwaltsausbildung keine eigenen Büros hatten, sondern ihre Kunden zum Beispiel in Restaurants oder Kneipen berieten – in einem Winkel in öffentlichen Gebäuden eben. Heute haben Winkeladvokaten zwar die gleiche Ausbildung wie andere Anwälte. Man sagt ihnen aber nach, dass sie es entweder mit dem Gesetz nicht so genau nehmen oder unfähig sind, ihren Beruf gut auszuüben – ganz so wie jemand, der keine Ausbildung hat. In Deutschland gilt die Bezeichnung Winkeladvokat übrigens nach Entscheidung eines Kölner Gerichts als Beleidigung. Ist man mit den Leistungen des eigenen Anwalts nicht zufrieden, sollte man ihn also auf gar keinen Fall einen Winkeladvokaten nennen. Denn für eine Klage wegen Beleidigung reichen wahrscheinlich selbst die Kenntnisse eines Winkeladvokaten.