Genitiv bei Eigennamen (1)

Das Deutsche hat vier Fälle. Drei davon kennst du schon: Nominativ, Akkusativ und Dativ. Der vierte heißt Genitiv. Mit dem Genitiv kann man Besitz oder Zugehörigkeit ausdrücken.

Man kann ein Nomen durch ein weiteres Nomen im Genitiv, das Genitivattribut, ergänzen und damit erklären, wem etwas gehört. Wenn das Genitivattribut ein Eigenname ist, steht es in der Regel vor dem anderen Nomen und wird gekennzeichnet durch die Endung -s.

Das ist Selmas Handy.

Das ist Sebastians Gitarre.

 

Bei Eigennamen, die auf einem s-Laut (-s, , -z oder -x) enden, steht statt der Endung -s ein Apostroph:

Das ist Max’ Fahrrad.

Grammatische Begriffe auf Deutsch:

der Genitiv: Im Deutschen gibt es vier verschiedene Formen oder Kategorien des Nomens, die man auch Fälle oder Kasus nennt. Neben dem Nominativ, dem Akkusativ und dem Dativ gibt es auch den Genitiv. Nomen nehmen diese Form zum Beispiel an, wenn sie nach bestimmten Präpositionen stehen oder als Attribut ein anderes Nomen näher bestimmen. Mit einem Genitivattribut kann Besitz oder Zugehörigkeit ausgedrückt werden. Die Artikel haben die Formen: des/eines, der/einer, der/-. An maskuline und neutrale Nomen sowie an Eigennamen wird oft ein -s angehängt.