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Die AfD: ein Fall für den Verfassungsschutz

Nach einem Gerichtsurteil kann die rechte Partei AfD vom Geheimdienst beobachtet werden. Schon lange steht sie im Verdacht, die Demokratie abzulehnen. Auch eine Mitschuld an rassistischer Gewalt wird ihr vorgeworfen.

Ein Kölner Gericht hat entschieden: Der deutsche Geheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, darf die gesamte Partei AfD als „Verdachtsfall“ beobachten. Bereits seit 2019 darf der Geheimdienst alles auswerten, was Parteimitglieder öffentlich sagen und schreiben. Nun können auch Telefonate abgehört und E-Mails mitgelesen werden. Die Partei, die seit 2017 im Bundestag sitzt und in Ostdeutschland oft ein Viertel der Wähler erreicht, will nun gegen das Urteil klagen.

Dessen Begründung ist deutlich: Das Gericht sieht Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Demokratie und Grundgesetz ablehnt und daher extremistisch ist. Zum Beispiel gebraucht sie den Begriff „Volk“ anders, als er im Grundgesetz steht. Dort sind mit „Volk“ einfach alle Menschen gemeint, die in Deutschland leben oder einen deutschen Pass haben. Doch für die AfD zählt dabei vor allem, ob jemand ursprünglich aus Deutschland stammt. Daraus folgt für sie als politisches Ziel: Das „deutsche Volk“ muss möglichst geschützt und alles „Fremde“ ausgeschlossen werden.

Thomas Haldenwang, der Chef des Verfassungsschutzes, bezeichnete schon 2020 den AfD-Politiker Björn Höcke und den inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen Andreas Kalbitz als „Rechtsextremisten“ und „geistige Brandstifter“. Beide gehörten zum „Flügel“, einem besonders radikalen Teil der AfD.

Zuvor war es in Deutschland mehrmals zu tödlicher rechter Gewalt gekommen: Im Oktober 2019 versuchte ein Mann in Halle, Menschen in einer Synagoge anzugreifen, und tötete dabei zwei Personen. Und bei einem rassistischen Attentat in Hanau im Februar 2020 starben elf Menschen. Haldenwang ist nicht der Einzige, der meint: Die AfD trägt eine Mitschuld an diesen Gewalttaten.

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