Manuskript

Die Fußfessel – Überwachung von Straftätern

Wer eine Fußfessel trägt, hat eine Straftat begangen oder gilt als gefährlich. Das kleine Gerät am Fuß kann überwacht werden und gibt Informationen darüber, wo sich die Person gerade aufhält.

104 Personen tragen in Deutschland aktuell eine Fußfessel. Die meisten von ihnen sind ehemalige Straftäter, die schon mindestens zwei Jahre im Gefängnis gesessen haben. Sie haben die Strafe zwar abgesessen, aber sie gelten noch als „hochgefährlich“ und werden deshalb überwacht. Viele von ihnen sind Sexualstraftäter, Islamisten oder Personen, die zum Beispiel wegen Gewalt gegen ihre Partnerin oder ihren Partner aufgefallen sind.

In einer kleinen hessischen Stadt werden die Täter mit Fußfesseln in der GÜL, der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“, zentral überwacht. Die GÜL befindet sich dort im Gefängnis und ist besonders geschützt. Hans-Dieter Amthor und seine 17 Kollegen arbeiten dort 24 Stunden am Tag in Zweier-Teams. Zwölf Stunden am Stück überwachen die Teams die Fußfessel-Träger in ganz Deutschland.

Dass man regelmäßig einen Alarm hört, ist normal: „Die meisten Alarme betreffen den Akku“, erklärt Hans-Dieter Amthor. Denn der muss regelmäßig aufgeladen werden. Ein anderer Grund ist, dass sich der Täter an einem Ort aufhält, an den er nicht gehen darf: zum Beispiel dort, wo die Opfer leben. Wenn der Alarm geht, wird der Fußfessel-Träger angerufen und muss sich erklären. Geht die Person nicht ans Telefon oder ist ihre Antwort nicht glaubwürdig, wird die nächste Polizeistation informiert.

Wer wann wo sein darf, überwacht die Fußfessel mit Hilfe von GPS-Informationen. „Wir betreiben aber keine Echtzeitüberwachung“, erklärt Hans-Dieter Amthor. „Wenn alles in Ordnung ist, sehen wir nicht, ob der Proband gerade auf der Arbeit oder im Supermarkt ist.“ Sie kennen die Namen der Probanden nicht, sie haben nur eine Nummer. Denn auch für Straftäter gilt der Datenschutz.