Garantiezeit, Reparatur und Reklamation

Eine Person repariert ein Smartphone.
Bevor man versucht, kaputte Geräte selbst zu reparieren, sollte man erst mal prüfen, ob es noch eine Garantie gibt.null iStockphoto

Du hast ein neues Gerät gekauft, eine Waschmaschine, ein Smartphone oder eine Kaffeemaschine, und kurze Zeit später funktioniert es nicht mehr korrekt oder gar nicht mehr? Das ist ärgerlich.

In Deutschland gilt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren für die meisten gekauften Dinge. Im Alltag nennt man das meist Garantie. Wenn Mängel am Gerät auftauchen, dann hast du innerhalb dieses Zeitraums den Anspruch, dass das Gerät für dich kostenfrei repariert oder durch ein anderes Gerät ersetzt wird. Dies gilt nur, wenn du es sachgemäß verwendet hast, also das Smartphone zum Beispiel nicht ins Wasser gefallen ist. Wichtig ist auch, dass du die Rechnung mit der Garantie vorweisen kannst.

Dazu gehst du zum Händler, der dir das Gerät verkauft hat, und reklamierst, das heißt, du nennst die Mängel am Gerät. Das kannst du auch schriftlich machen. Der Händler schickt dann das Gerät meist zum Hersteller und erklärt dir, wie es weitergeht.

Manchmal gibt es auch eine Rückgabegarantie, dann kannst du dir das Geld zurückgeben lassen. Das ist aber nicht immer der Fall. Oft hast du auch die Möglichkeit, bei Kauf eines Gerätes einen zusätzlichen Garantievertrag abzuschließen. Darin wird dann geregelt, dass Mängel am Gerät zum Beispiel auch noch nach fünf Jahren behoben werden.