Manuskript

Neues Gesetz für ausländische Fachkräfte

Deutsche Firmen haben große Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Durch ein neues Gesetz soll der Weg nach Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland leichter werden.

Die Firma ST-Gebäudetechnik in Potsdam kann nicht über zu wenig Arbeit klagen. Die rund 150 Mitarbeiter installieren Sanitärtechnik, Heizungen und Klimaanlagen und sanieren ältere Gebäude. Es wird allerdings immer schwieriger, junge Menschen zu finden, die eine Ausbildung zum Gebäudetechniker machen wollen. Doch nicht nur den Nachwuchs, sondern auch geeignete Fachkräfte findet das Unternehmen nur noch mit Mühe oder gar nicht. „Der Fachkräftemangel ist unser größtes Geschäftsrisiko“, klagt Andreas Neyen von ST-Gebäudetechnik.

Das hat auch die Politik erkannt und nach langen Diskussionen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. Es öffnet den Arbeitsmarkt für Fachkräfte auch aus dem Nicht-EU-Ausland. Neu ist, dass nicht mehr nur Menschen mit einem Hochschulabschluss als Fachkräfte gelten, sondern auch die mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Diese muss mindestens zwei Jahre gedauert haben und einer deutschen Ausbildung gleichwertig sein. Das neue Gesetz gilt auch für Ausländer, die in Deutschland eine Ausbildung machen oder studieren wollen.

Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist das neue Gesetz ein „Meilenstein für den Standort Deutschland“. Es bietet Chancen für alle Unternehmen, die offen für neue Wege sind, so Altmaier. In Firmen wie der ST-Gebäudetechnik aus Potsdam hofft man, dass das neue Gesetz unkompliziert und schnell umgesetzt wird. Die Zusammenarbeit mit zuständigen Institutionen in bestimmten Zielländern soll dabei helfen. Altmaier hat unter anderem Vietnam, Brasilien, Bosnien und Herzegowina im Blick.