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Bundesverfassungsgericht: Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Bisher durften Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychischen Krankheit nicht an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das muss sich ändern.

Lange Zeit waren sie von den meisten Wahlen ausgeschlossen: Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer schweren psychischen Krankheit, die unter einer sogenannten Vollbetreuung leben. Sie durften z. B. nicht an Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen. Im Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich das ändern muss. Die Tatsache, dass jemand eine Vollbetreuung braucht, darf nach Meinung der Richter nicht darüber entscheiden, ob diese Person wählen darf.

So sieht das auch Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen. Er fragt: „Wer wollte denn entscheiden, wann jemand wahlfähig ist und wann nicht?“ Dusel erklärt weiter: „Es geht beispielsweise um Menschen, die jeden Tag in eine Werkstatt für behinderte Menschen fahren, die sich dort vielleicht auch ehrenamtlich engagieren. Menschen, die Parteiprogramme in leichter Sprache lesen, die durchaus politisch interessiert sind.“

Nach der Entscheidung des Gerichts war aber noch nicht klar, ab wann das neue Wahlrecht gelten soll. Die Regierungsparteien hatten eine Änderung des Gesetzes noch vor der Europawahl im Mai 2019 abgelehnt, weil die Vorbereitungen für die Wahl schon begonnen hatten. Drei Oppositionsparteien, die damit nicht einverstanden waren, haben deshalb einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.

Sechs Wochen vor der Wahl hat das Gericht nun entschieden, dass voll betreute Menschen bei der Europawahl ihre Stimme abgeben dürfen. Jürgen Dusel begrüßt diese Entscheidung. Er betont: „Wählen zu dürfen, ist zentral für unsere Demokratie. Es gibt viele Menschen unter Betreuung, die wählen wollen.“ Am 26. Mai 2019 haben viele von ihnen zum ersten Mal diese Möglichkeit.

Der Text handelt davon, dass Menschen unter Vollbetreuung …

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