Wortschatz
Bundeskriminalamt (n., nur Singular)

eine Behörde der Polizei, die für die nationale Verbrechensbekämpfen zuständig ist

Anstieg, -e (m.)

die Entwicklung, bei der etwas immer mehr wird

Vorfall, -fälle (m.)

hier: das Verbrechen

Ex-Partner, -/Ex-Partnerin, -nen

eine Person, mit der man früher eine Liebesbeziehung hatte

etwas registrieren

hier: etwas aufzeichnen; etwas dokumentieren

Gewalt aus|üben

Gewalt gegen jemanden anwenden

von jemandem/etwas ausgehen

hier: von jemandem oder etwas kommen

Handlungsbedarf (m., nur Singular)

die Tatsache, dass man etwas tun muss

Dunkelziffer, -n (f.)

die Anzahl von nicht gemeldeten negativen Fällen (z.B. Verbrechen, Krankheiten oder Mängel)

in Bezug auf etwas

so, dass es etwas betrifft

(es) ergibt sich kein eindeutiges Bild

es ist nicht klar

Betroffene, -n (m./f.)

hier: eine Person, die Opfer eines Verbrechens wurde

Anzeige erstatten

offiziell melden, dass jemand gegen das Gesetz gehandelt hat

Entwarnung geben

sagen, dass man sich keine Sorgen machen muss

im privaten Bereich

an Orten, die nicht öffentlich sind, wie z. B. zu Hause

jemanden zu etwas auf|rufen

hier: jemanden öffentlich dazu auffordern, etwas zu tun

etwas wahr|nehmen

hier: etwas nutzen

sich äußern

etwas sagen, etwas aussprechen

Tabu, -s (n.)

hier: etwas, worüber in einer Gesellschaft nicht gesprochen wird


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